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   OVG Sachsen, 07.06.2010 - 3 B 27/10   

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https://dejure.org/2010,19656
OVG Sachsen, 07.06.2010 - 3 B 27/10 (https://dejure.org/2010,19656)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.06.2010 - 3 B 27/10 (https://dejure.org/2010,19656)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 3 B 27/10 (https://dejure.org/2010,19656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GVG § 17 Abs. 1 S. 2
    Doppelte Rechtshängigkeit bei einstweiligem Rechtsschutzbegehren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 02.03.1999 - 2 S 200/98

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Rechtsschutzinteresse an der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2010 - 3 B 27/10
    Ob einem solchen Antrag schon die Tatsache entgegensteht, dass hierzu auch eine Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anhängig ist (zum Streitstand Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 80 Rn. 198; für die Unzulässigkeit eines entsprechenden Antrags nur Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 80 Rn. 103 und SächsOVG, Beschl. v. 14.6.1995, DVBl 1996, 118, für Zulässigkeit etwa SächsOVG, Beschl. v. 2.3.1999, NVwZ-RR 2000, 124), bedarf vorliegend keiner Klärung; es fehlt hier jedenfalls an einer Veränderung der hierfür maßgeblichen Umstände, da der zwischenzeitliche Erlass des Widerspruchsbescheids bei sonst gleichbleibender Sach- und Rechtslage eine solche Veränderung nicht bewirken dürfte.
  • OVG Sachsen, 14.06.1995 - 1 S 138/95

    Beschwerde; Unzulässigkeit; Hilfsweise; Abänderungsantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.06.2010 - 3 B 27/10
    Ob einem solchen Antrag schon die Tatsache entgegensteht, dass hierzu auch eine Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anhängig ist (zum Streitstand Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 80 Rn. 198; für die Unzulässigkeit eines entsprechenden Antrags nur Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 80 Rn. 103 und SächsOVG, Beschl. v. 14.6.1995, DVBl 1996, 118, für Zulässigkeit etwa SächsOVG, Beschl. v. 2.3.1999, NVwZ-RR 2000, 124), bedarf vorliegend keiner Klärung; es fehlt hier jedenfalls an einer Veränderung der hierfür maßgeblichen Umstände, da der zwischenzeitliche Erlass des Widerspruchsbescheids bei sonst gleichbleibender Sach- und Rechtslage eine solche Veränderung nicht bewirken dürfte.
  • OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10

    Ausschluss der Öffentlichkeit der Sitzung eines Gemeindeparlaments

    offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 - 1 R 35/91 -, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 - 15 A 3021/97 - verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 - 1 S 2242/91 -, jeweils zitiert nach juris sowie in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des Senats vom 4.2.2010 - 3 B 27/10 - .

    Beschluss des Senats vom 4.2.2010 - 3 B 27/10 - ebenso: OVG Münster, Urteil vom 24.4.2001 - 15 A 3021/97 -, zitiert nach juris.

  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 11 L 353/10

    Fragen der Sitzungsöffentlichkeit unterliegen der Prüfungskompetenz des

    hierzu Beschluss des OVG des Saarlandes vom 04.02.2010 - 3 B 27/10 - m.w.N., der den Beteiligten bekannt ist.

    Anders als in dem zwischen den Beteiligten mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 04.02.2010 - 3 B 27/10 - entschiedenen Eilrechtsschutzverfahren können vorliegend auch keine prozesstaktischen Erwägungen mit Blick auf das beim Verwaltungsgericht des Saarlandes anhängig gewesene Verfahren 5 K 895/09 von Bedeutung sein, für die der Natur der Sache nach ein Öffentlichkeitsbedürfnis nach Ansicht des OVG des Saarlandes nicht gegeben ist.

  • VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22

    Kommunalrecht

    Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht des Antragstellers zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19

    Ein Stadtratsmitglied hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass

    Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht der Antragstellerin zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2011 - L 8 AY 19/11
    Diese Rechtsfolgen gelten auch für Beschwerdeverfahren (vgl BGH, Beschluss vom 29. Juli 2004 III ZB 2/04 , NJW-RR 2005, Seite 142; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Juni 2010 3 B 27/10 ; Rathmann in Nomos-Kommentar zur ZPO, 2006, § 17 GVG Rdnr 3).
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